[ Auszug: Hat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder
Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnis
stehen, so ist i ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]